GESCHÄFTSINHALTVERSICHERUNG
Geschäftsinhaltversicherung: Einrichtung, Waren und Vorräte passend schützen
Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm können betriebliche Werte in kurzer Zeit beschädigen oder zerstören. Eine passende Inhaltsversicherung schafft die finanzielle Grundlage für Reparatur, Ersatz und Wiederaufnahme des Betriebs.

BEWEGLICHE BETRIEBSWERTE
Was über die Geschäftsinhaltversicherung abgesichert werden kann
Versichert werden die im Vertrag bezeichneten beweglichen Sachen am Versicherungsort. Eigentumsverhältnisse, besondere Werte und fremde Sachen müssen dabei genau betrachtet werden.
01
Kaufmännische Einrichtung
Büromöbel, Regale, Kassen, Kommunikations- und weitere betriebliche Ausstattung.
02
Technische Betriebseinrichtung
Werkzeuge, Geräte und technische Anlagen, soweit kein spezieller Maschinen- oder Elektronikschutz vorrangig ist.
03
Waren & Vorräte
Rohstoffe, Handelswaren, fertige und unfertige Erzeugnisse sowie Verpackungs- und Hilfsmaterialien.
04
Fremdes Eigentum
Kundensachen, gemietete oder geleaste Gegenstände können je nach Vertrag und Vereinbarung mitversichert werden.
VERSICHERTE GEFAHREN
Welche Ereignisse den Schutz auslösen können
Die Inhaltsversicherung wird je nach Konzept aus einzelnen Gefahren oder als gebündelter Schutz zusammengestellt.
- Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau – bei besonderer Vereinbarung
- weitere unbenannte Gefahren oder Allgefahrenbausteine – tarifabhängig

EINBRUCHDIEBSTAHL
Einbruch ist nicht dasselbe wie einfacher Diebstahl
Für Einbruchdiebstahl müssen die vertraglich definierten Merkmale erfüllt sein – beispielsweise gewaltsames Eindringen oder das Aufbrechen eines Behältnisses. Das bloße Verschwinden einer Sache genügt regelmäßig nicht.
- Einbruchspuren sichern und fotografieren
- Polizei unverzüglich informieren
- Verzeichnis gestohlener Sachen erstellen
- Schadenminderungsmaßnahmen abstimmen
SICHERUNGEN & OBLIEGENHEITEN
Schutzmaßnahmen müssen zum Risiko passen
Schlösser, Fenster, Alarmanlage, Lagerung und Schlüsselorganisation können Bestandteil der Risikobewertung und vertraglicher Vorgaben sein. Änderungen oder längere Betriebsstillstände sollten rechtzeitig angezeigt werden.
Werden vereinbarte Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten, kann dies den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
MEHR ALS NUR REPARATUR ODER ERSATZ
Welche Kosten zusätzlich relevant sein können
Nach einem Sachschaden entstehen häufig weitere Aufwendungen. Welche davon versichert sind und welche Grenzen gelten, ergibt sich aus dem Vertrag.
01
Aufräum- und Abbruchkosten
Kosten für das Aufräumen, Abbrechen und Abfahren versicherter Sachen nach einem Schaden.
02
Bewegungs- und Schutzkosten
Aufwendungen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen, damit versicherte Sachen wiederhergestellt werden können.
03
Feuerlöschkosten
Notwendige Aufwendungen zur Brandbekämpfung, soweit sie nach den Bedingungen versichert sind.
04
Wiederherstellung von Unterlagen
Kosten für die Rekonstruktion von Geschäftsunterlagen oder Daten können begrenzt mitversichert werden.

VERSICHERUNGSSUMME
Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert zählt
Die Versicherungssumme sollte den maßgeblichen Versicherungswert aller versicherten Sachen abbilden. Anschaffungspreise aus alten Bilanzen reichen dafür oft nicht aus.
Wir berücksichtigen insbesondere
- aktuelle Wiederbeschaffungspreise
- Einrichtung, Werkzeuge und technische Ausstattung
- Waren und saisonale Bestandsspitzen
- fremdes Eigentum und Kundensachen
- Investitionen und neue Standorte
- Vorsorge- und Summenanpassungsklauseln
UNTERVERSICHERUNG
Zu niedrige Werte können die Leistung kürzen
Liegt der tatsächliche Versicherungswert über der vereinbarten Versicherungssumme, kann eine Entschädigung abhängig vom Vertrag anteilig gekürzt werden. Unterversicherungsverzicht gilt nur unter den vereinbarten Voraussetzungen.
NEUWERT ODER ZEITWERT?
Entschädigungsgrundlage verstehen
Viele Inhaltskonzepte basieren grundsätzlich auf dem Neuwert. Bei älteren, nicht mehr genutzten oder geringwertigen Sachen können jedoch Zeitwertregelungen oder besondere Grenzen greifen.
RICHTIG ABGRENZEN
Was nicht automatisch zur Geschäftsinhaltversicherung gehört
01
Gewerbegebäude
Das Betriebsgebäude benötigt als unbeweglicher Wert eine eigene Gebäudeversicherung.
02
Betriebsunterbrechung
Ertragsausfall und fortlaufende Kosten müssen über einen passenden Unterbrechungsbaustein abgesichert werden.
03
Elektronik & Maschinen
Spezielle technische Versicherungen bieten für bestimmte Geräte und Maschinen einen weitergehenden Schutz.
04
Cyber & Daten
Cyberereignisse und reine Datenverluste sind kein allgemeiner Bestandteil der klassischen Inhaltsversicherung.
FÜR WEN?
Relevant für nahezu jeden Betrieb mit eigenen Sachwerten
- Handwerks- und Produktionsbetriebe
- Einzelhandel und Gastronomie
- Büros, Agenturen und Kanzleien
- Praxen und Dienstleistungsunternehmen
- Lager- und Logistikbetriebe
REGELMÄSSIG AKTUALISIEREN
Der Bestand verändert sich
Neue Geräte, größere Lagerbestände, Umbauten, zusätzliche Standorte oder ein Wechsel der Tätigkeit verändern den Versicherungswert und möglicherweise auch das Risiko.
Wann wurde zuletzt geprüft?
Wir gleichen Versicherungssumme, Gefahren, Kostenpositionen und Sicherheitsvorgaben mit Ihrem aktuellen Betrieb ab.
WERTE STRUKTURIERT ABSICHERN
So entsteht der passende Inhaltsschutz
1
Werte erfassen
Wir nehmen Einrichtung, Technik, Waren, Vorräte und fremdes Eigentum auf.
2
Gefahren auswählen
Wir berücksichtigen Standort, Gebäudeart, Naturgefahren und Einbruchrisiko.
3
Bedingungen vergleichen
Wir prüfen Entschädigung, Kostenpositionen, Grenzen, Selbstbehalt und Unterversicherungsverzicht.
4
Umsetzen & aktualisieren
Nach Ihrer Entscheidung begleiten wir Abschluss und spätere Wertanpassungen.
HÄUFIGE FRAGEN
Gut zu wissen
Antworten zu versicherten Sachen, Einbruch, Elementargefahren, Unterversicherung und Betriebsunterbrechung.
Was ist in einer Geschäftsinhaltversicherung versichert?
Versichert werden die im Vertrag bezeichneten beweglichen Sachen am Versicherungsort – typischerweise kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Fremdes Eigentum, Kundensachen oder besondere Werte müssen ausdrücklich geprüft werden.
Welche Gefahren sind versicherbar?
Je nach Konzept können Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren vereinbart werden. Umfang und Ausschlüsse ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Ist einfacher Diebstahl versichert?
In der klassischen Einbruchdiebstahldeckung grundsätzlich nicht. Es müssen die vertraglichen Merkmale eines Einbruchs, Raubs oder eines besonders vereinbarten Diebstahlrisikos erfüllt sein.
Sind Überschwemmung und Starkregen automatisch enthalten?
Nein. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau müssen üblicherweise gesondert vereinbart werden. Standort, Gefährdung und mögliche Selbstbehalte beeinflussen die Versicherbarkeit.
Was bedeutet Unterversicherung?
Ist der tatsächliche Versicherungswert höher als die vereinbarte Versicherungssumme, kann die Entschädigung abhängig vom Vertrag anteilig gekürzt werden. Unterversicherungsverzicht gilt nur, wenn seine vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist eine Betriebsunterbrechung automatisch mitversichert?
Nicht zwingend. Die Inhaltsversicherung ersetzt versicherte Sachschäden. Fortlaufende Kosten und entgangener Betriebsgewinn benötigen einen vereinbarten Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallbaustein.
TRIPLE S FINANZ
Betriebswerte realistisch und nachvollziehbar absichern
Wir erfassen Ihre Werte, wählen die relevanten Gefahren und vergleichen Bedingungen, Kostenpositionen und Entschädigungsgrenzen.
Bestehender Vertrag?
Wir prüfen, ob Versicherungssumme, Warenbestände, Standorte und vereinbarte Gefahren noch zu Ihrem Betrieb passen.