GESCHÄFTSINHALTVERSICHERUNG

Geschäftsinhaltversicherung: Einrichtung, Waren und Vorräte passend schützen

Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm können betriebliche Werte in kurzer Zeit beschädigen oder zerstören. Eine passende Inhaltsversicherung schafft die finanzielle Grundlage für Reparatur, Ersatz und Wiederaufnahme des Betriebs.

✓ Betriebswerte realistisch erfassen✓ Gefahren passend auswählen✓ Unterversicherung vermeiden
Unternehmerin und Schadenberaterin dokumentieren einen Einbruch in einem Gewerbebetrieb

BEWEGLICHE BETRIEBSWERTE

Was über die Geschäftsinhaltversicherung abgesichert werden kann

Versichert werden die im Vertrag bezeichneten beweglichen Sachen am Versicherungsort. Eigentumsverhältnisse, besondere Werte und fremde Sachen müssen dabei genau betrachtet werden.

01

Kaufmännische Einrichtung

Büromöbel, Regale, Kassen, Kommunikations- und weitere betriebliche Ausstattung.

02

Technische Betriebseinrichtung

Werkzeuge, Geräte und technische Anlagen, soweit kein spezieller Maschinen- oder Elektronikschutz vorrangig ist.

03

Waren & Vorräte

Rohstoffe, Handelswaren, fertige und unfertige Erzeugnisse sowie Verpackungs- und Hilfsmaterialien.

04

Fremdes Eigentum

Kundensachen, gemietete oder geleaste Gegenstände können je nach Vertrag und Vereinbarung mitversichert werden.

VERSICHERTE GEFAHREN

Welche Ereignisse den Schutz auslösen können

Die Inhaltsversicherung wird je nach Konzept aus einzelnen Gefahren oder als gebündelter Schutz zusammengestellt.

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau – bei besonderer Vereinbarung
  • weitere unbenannte Gefahren oder Allgefahrenbausteine – tarifabhängig
Unternehmer und Beraterin prüfen einen Leitungswasserschaden an Waren und Betriebseinrichtung

EINBRUCHDIEBSTAHL

Einbruch ist nicht dasselbe wie einfacher Diebstahl

Für Einbruchdiebstahl müssen die vertraglich definierten Merkmale erfüllt sein – beispielsweise gewaltsames Eindringen oder das Aufbrechen eines Behältnisses. Das bloße Verschwinden einer Sache genügt regelmäßig nicht.

  • Einbruchspuren sichern und fotografieren
  • Polizei unverzüglich informieren
  • Verzeichnis gestohlener Sachen erstellen
  • Schadenminderungsmaßnahmen abstimmen

SICHERUNGEN & OBLIEGENHEITEN

Schutzmaßnahmen müssen zum Risiko passen

Schlösser, Fenster, Alarmanlage, Lagerung und Schlüsselorganisation können Bestandteil der Risikobewertung und vertraglicher Vorgaben sein. Änderungen oder längere Betriebsstillstände sollten rechtzeitig angezeigt werden.

Werden vereinbarte Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten, kann dies den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

MEHR ALS NUR REPARATUR ODER ERSATZ

Welche Kosten zusätzlich relevant sein können

Nach einem Sachschaden entstehen häufig weitere Aufwendungen. Welche davon versichert sind und welche Grenzen gelten, ergibt sich aus dem Vertrag.

01

Aufräum- und Abbruchkosten

Kosten für das Aufräumen, Abbrechen und Abfahren versicherter Sachen nach einem Schaden.

02

Bewegungs- und Schutzkosten

Aufwendungen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen, damit versicherte Sachen wiederhergestellt werden können.

03

Feuerlöschkosten

Notwendige Aufwendungen zur Brandbekämpfung, soweit sie nach den Bedingungen versichert sind.

04

Wiederherstellung von Unterlagen

Kosten für die Rekonstruktion von Geschäftsunterlagen oder Daten können begrenzt mitversichert werden.

Unternehmerin und Beraterin erfassen Betriebseinrichtung, Waren und technische Werte

VERSICHERUNGSSUMME

Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert zählt

Die Versicherungssumme sollte den maßgeblichen Versicherungswert aller versicherten Sachen abbilden. Anschaffungspreise aus alten Bilanzen reichen dafür oft nicht aus.

Wir berücksichtigen insbesondere

  • aktuelle Wiederbeschaffungspreise
  • Einrichtung, Werkzeuge und technische Ausstattung
  • Waren und saisonale Bestandsspitzen
  • fremdes Eigentum und Kundensachen
  • Investitionen und neue Standorte
  • Vorsorge- und Summenanpassungsklauseln

UNTERVERSICHERUNG

Zu niedrige Werte können die Leistung kürzen

Liegt der tatsächliche Versicherungswert über der vereinbarten Versicherungssumme, kann eine Entschädigung abhängig vom Vertrag anteilig gekürzt werden. Unterversicherungsverzicht gilt nur unter den vereinbarten Voraussetzungen.

NEUWERT ODER ZEITWERT?

Entschädigungsgrundlage verstehen

Viele Inhaltskonzepte basieren grundsätzlich auf dem Neuwert. Bei älteren, nicht mehr genutzten oder geringwertigen Sachen können jedoch Zeitwertregelungen oder besondere Grenzen greifen.

RICHTIG ABGRENZEN

Was nicht automatisch zur Geschäftsinhaltversicherung gehört

01

Gewerbegebäude

Das Betriebsgebäude benötigt als unbeweglicher Wert eine eigene Gebäudeversicherung.

02

Betriebsunterbrechung

Ertragsausfall und fortlaufende Kosten müssen über einen passenden Unterbrechungsbaustein abgesichert werden.

03

Elektronik & Maschinen

Spezielle technische Versicherungen bieten für bestimmte Geräte und Maschinen einen weitergehenden Schutz.

04

Cyber & Daten

Cyberereignisse und reine Datenverluste sind kein allgemeiner Bestandteil der klassischen Inhaltsversicherung.

FÜR WEN?

Relevant für nahezu jeden Betrieb mit eigenen Sachwerten

  • Handwerks- und Produktionsbetriebe
  • Einzelhandel und Gastronomie
  • Büros, Agenturen und Kanzleien
  • Praxen und Dienstleistungsunternehmen
  • Lager- und Logistikbetriebe

REGELMÄSSIG AKTUALISIEREN

Der Bestand verändert sich

Neue Geräte, größere Lagerbestände, Umbauten, zusätzliche Standorte oder ein Wechsel der Tätigkeit verändern den Versicherungswert und möglicherweise auch das Risiko.

Wann wurde zuletzt geprüft?

Wir gleichen Versicherungssumme, Gefahren, Kostenpositionen und Sicherheitsvorgaben mit Ihrem aktuellen Betrieb ab.

Bestandscheck anfragen →

WERTE STRUKTURIERT ABSICHERN

So entsteht der passende Inhaltsschutz

1

Werte erfassen

Wir nehmen Einrichtung, Technik, Waren, Vorräte und fremdes Eigentum auf.

2

Gefahren auswählen

Wir berücksichtigen Standort, Gebäudeart, Naturgefahren und Einbruchrisiko.

3

Bedingungen vergleichen

Wir prüfen Entschädigung, Kostenpositionen, Grenzen, Selbstbehalt und Unterversicherungsverzicht.

4

Umsetzen & aktualisieren

Nach Ihrer Entscheidung begleiten wir Abschluss und spätere Wertanpassungen.

HÄUFIGE FRAGEN

Gut zu wissen

Antworten zu versicherten Sachen, Einbruch, Elementargefahren, Unterversicherung und Betriebsunterbrechung.

Was ist in einer Geschäftsinhaltversicherung versichert?

Versichert werden die im Vertrag bezeichneten beweglichen Sachen am Versicherungsort – typischerweise kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Fremdes Eigentum, Kundensachen oder besondere Werte müssen ausdrücklich geprüft werden.

Welche Gefahren sind versicherbar?

Je nach Konzept können Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren vereinbart werden. Umfang und Ausschlüsse ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Ist einfacher Diebstahl versichert?

In der klassischen Einbruchdiebstahldeckung grundsätzlich nicht. Es müssen die vertraglichen Merkmale eines Einbruchs, Raubs oder eines besonders vereinbarten Diebstahlrisikos erfüllt sein.

Sind Überschwemmung und Starkregen automatisch enthalten?

Nein. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau müssen üblicherweise gesondert vereinbart werden. Standort, Gefährdung und mögliche Selbstbehalte beeinflussen die Versicherbarkeit.

Was bedeutet Unterversicherung?

Ist der tatsächliche Versicherungswert höher als die vereinbarte Versicherungssumme, kann die Entschädigung abhängig vom Vertrag anteilig gekürzt werden. Unterversicherungsverzicht gilt nur, wenn seine vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist eine Betriebsunterbrechung automatisch mitversichert?

Nicht zwingend. Die Inhaltsversicherung ersetzt versicherte Sachschäden. Fortlaufende Kosten und entgangener Betriebsgewinn benötigen einen vereinbarten Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallbaustein.

TRIPLE S FINANZ

Betriebswerte realistisch und nachvollziehbar absichern

Wir erfassen Ihre Werte, wählen die relevanten Gefahren und vergleichen Bedingungen, Kostenpositionen und Entschädigungsgrenzen.

Bestehender Vertrag?

Wir prüfen, ob Versicherungssumme, Warenbestände, Standorte und vereinbarte Gefahren noch zu Ihrem Betrieb passen.

Vertrag prüfen lassen →