FIRMENRECHTSSCHUTZ
Firmenrechtsschutz: Rechtliche Interessen wahrnehmen, Kostenrisiken begrenzen
Arbeitsrecht, Schadenersatz, Steuer- oder Strafverfahren können Unternehmen unerwartet treffen. Ein passender Firmenrechtsschutz übernimmt im vereinbarten Umfang notwendige Rechtskosten und verschafft Ihnen Zugang zu rechtlicher Unterstützung.

KOSTENSCHUTZ FÜR RECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNGEN
Was Firmenrechtsschutz leisten kann
Versichert ist nicht „jedes Rechtsthema“. Entscheidend sind der versicherte Unternehmensbereich, die vereinbarten Leistungsarten, der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls und die konkreten Bedingungen.
01
Rechtsberatung & Vertretung
Je nach Vertrag werden gesetzliche Anwaltskosten und weitere vereinbarte Leistungen übernommen.
02
Gerichts- und Verfahrenskosten
Gerichtskosten sowie Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Gerichtsvollzieher können im vereinbarten Umfang dazugehören.
03
Kosten der Gegenseite
Soweit eine gesetzliche Pflicht zur Erstattung besteht, können auch gegnerische Kosten vom Rechtsschutz erfasst sein.
BAUSTEINPRINZIP
Welche Rechtsbereiche abgesichert werden können
Firmenrechtsschutz wird aus unterschiedlichen Leistungsarten zusammengestellt. Nicht jeder Tarif enthält alle Bereiche und manche Leistungen gelten erst ab einem gerichtlichen Verfahren.
Die passende Kombination richtet sich nach Mitarbeitenden, Fuhrpark, Immobilien, Branche, Behördenkontakten und dem tatsächlichen Konfliktpotenzial.

01
Arbeits-Rechtsschutz
Für Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen, beispielsweise Kündigung, Abmahnung oder Vergütung. Wartezeiten sind häufig relevant.
02
Schadenersatz-Rechtsschutz
Unterstützt bei der Durchsetzung eigener gesetzlicher Schadenersatzansprüche. Die Abwehr fremder Ansprüche gehört grundsätzlich zur Haftpflichtversicherung.
03
Steuer-Rechtsschutz
Für bestimmte steuer- und abgabenrechtliche Streitigkeiten, häufig erst vor Finanz- oder Verwaltungsgerichten.
04
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für versicherte Auseinandersetzungen vor deutschen Sozialgerichten, abhängig von Tarif und Verfahrensstand.
05
Verwaltungs-Rechtsschutz
Kann ausgewählte verwaltungsrechtliche Konflikte erfassen. Gewerberechtliche Verfahren benötigen oft besondere Vereinbarungen.
06
Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung bei bestimmten Vorwürfen. Vorsatzdelikte und Spezial-Strafrechtsschutz sind besonders genau zu unterscheiden.
07
Daten-Rechtsschutz
Kann bei versicherten datenschutzrechtlichen Verfahren oder der Abwehr bestimmter Ansprüche unterstützen.
08
Immobilien-Rechtsschutz
Für selbst genutzte oder vermietete betriebliche Grundstücke und Gebäude, sofern dieser Bereich vereinbart wurde.
WER IST VERSICHERT?
Unternehmen, Leitung und Mitarbeitende
Versicherungsschutz kann – abhängig von der Vertragsform – das bezeichnete Unternehmen, Inhaber, gesetzliche Vertreter und Mitarbeitende bei ihrer betrieblichen Tätigkeit umfassen.
- Rechtsform und alle Gesellschaften korrekt benennen
- Betriebsstätten und Tätigkeiten vollständig angeben
- Mitarbeitendenzahl aktuell halten
- Geschäftsführung und besondere Funktionen berücksichtigen
FIRMEN- ODER PRIVATRECHTSSCHUTZ?
Unternehmenskonflikte brauchen den richtigen Vertrag
Ein privater Rechtsschutz schließt gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeiten üblicherweise aus. Firmenrechtsschutz muss daher ausdrücklich für die bezeichnete betriebliche Tätigkeit vereinbart werden.
Je nach Bedarf können Privat-, Firmen-, Verkehrs- und Immobilienbereiche kombiniert oder getrennt gestaltet werden.

ZEITPUNKT ENTSCHEIDET
Wartezeit und vorvertragliche Konflikte
Rechtsschutz wird für zukünftige, ungewisse Konflikte abgeschlossen. War der maßgebliche Verstoß oder das auslösende Ereignis bereits vor Vertragsbeginn oder während einer Wartezeit eingetreten, besteht regelmäßig kein Schutz.
Deshalb prüfen wir
- Beginn und Umfang des gewünschten Schutzes
- Wartezeiten der einzelnen Leistungsarten
- Definition des Rechtsschutzfalls
- Vorversicherung und nahtlosen Übergang
- bereits bekannte oder laufende Auseinandersetzungen
NICHT AUTOMATISCH VERSICHERT
Typische Grenzen und Ausschlüsse
- bereits bekannte oder vorvertragliche Streitigkeiten
- bestimmte vorsätzlich begehbare Straftaten
- Bau-, Planungs- und Finanzierungsrisiken
- Gesellschafts-, Kapitalanlage- oder Wettbewerbsrecht
- Patent-, Marken- und sonstige Schutzrechtsstreitigkeiten
- Verfahren außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs
VERTRAGSRECHT
Streit mit Kunden oder Lieferanten genau prüfen
Allgemeine Streitigkeiten aus betrieblichen Verträgen – etwa über Lieferungen, Leistungen, Werklohn oder Mängel – sind im klassischen Firmenrechtsschutz häufig nicht oder nur eingeschränkt versichert.
Je nach Branche und Tarif können besondere Firmenvertrags-Rechtsschutzbausteine verfügbar sein. Leistungsumfang, Umsatzgrenzen und Selbstbeteiligungen unterscheiden sich deutlich.
BEDINGUNGEN VERGLEICHEN
Darauf kommt es bei der Tarifwahl an
01
Leistungsarten
Welche Rechtsbereiche sind versichert, ab welchem Verfahrensstand und mit welchen Erweiterungen?
02
Versicherungssumme
Welche Höchstleistung gilt je Rechtsschutzfall und gibt es besondere Begrenzungen oder Kautionsdarlehen?
03
Selbstbeteiligung
Fällt sie je Fall an, reduziert sie sich bei Schadenfreiheit und gelten Sonderregelungen für Beratung oder Mediation?
04
Geltungsbereich
In welchen Ländern und für welche Gerichte gilt der Schutz? Welche zeitlichen oder finanziellen Grenzen bestehen?
PASSEND STATT PAUSCHAL
So stellen wir Ihren Firmenrechtsschutz zusammen
1
Unternehmen erfassen
Wir betrachten Branche, Rechtsform, Mitarbeitende, Standorte, Fahrzeuge und Immobilien.
2
Konfliktfelder priorisieren
Wir ordnen Arbeits-, Vertrags-, Behörden-, Straf-, Verkehrs- und Immobilienrisiken.
3
Bedingungen vergleichen
Wir prüfen Leistungsarten, Wartezeiten, Grenzen, Selbstbeteiligung und Versicherungssumme.
4
Umsetzen & betreuen
Nach Ihrer Entscheidung begleiten wir Vertragsabschluss und spätere Anpassungen.
HÄUFIGE FRAGEN
Gut zu wissen
Antworten zu Arbeitsrecht, Firmenverträgen, laufenden Streitigkeiten und Schadenmeldung.
Was ist im Firmenrechtsschutz versichert?
Versichert sind die im Vertrag vereinbarten Unternehmensbereiche und Leistungsarten. Dazu können beispielsweise Arbeits-, Schadenersatz-, Steuer-, Sozialgerichts-, Straf-, Daten-, Verkehrs- oder Immobilien-Rechtsschutz gehören. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Tarif und Bedingungen.
Zahlt Firmenrechtsschutz bei einer Kündigungsschutzklage?
Ist der Arbeits-Rechtsschutz vereinbart und sind Vertragsbeginn, Wartezeit und weitere Voraussetzungen erfüllt, können entsprechende Rechtskosten versichert sein. Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang.
Sind Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten versichert?
Nicht automatisch. Viele klassische Firmenrechtsschutztarife schließen allgemeine Vertragsstreitigkeiten aus oder begrenzen sie. Ein besonderer Firmenvertrags-Rechtsschutz kann je nach Branche und Tarif ergänzbar sein.
Kann ein bereits laufender Rechtsstreit versichert werden?
In der Regel nicht. Rechtsschutz setzt grundsätzlich ein zukünftiges, ungewisses Ereignis voraus. Maßgeblich ist die vertragliche Definition des Rechtsschutzfalls; auch vorvertragliche Ursachen und Wartezeiten müssen geprüft werden.
Sind Geschäftsführer und Mitarbeitende mitversichert?
Je nach Vertragsform können das Unternehmen, Inhaber, gesetzliche Vertreter und Mitarbeitende bei ihrer betrieblichen Tätigkeit versichert sein. Der versicherte Personenkreis und besondere Organfunktionen müssen im Vertrag geprüft werden.
Was ist bei einem Rechtsschutzfall zu tun?
Melden Sie den Vorgang möglichst frühzeitig und schildern Sie ihn vollständig. Vor kostenintensiven Schritten sollte eine Deckungsanfrage erfolgen. Fristen müssen unabhängig davon eingehalten und die vertraglichen Obliegenheiten beachtet werden.
TRIPLE S FINANZ
Firmenrechtsschutz passend zu Ihren Konfliktrisiken
Wir stellen die relevanten Leistungsarten zusammen und zeigen verständlich, welche Verfahren, Kosten und Unternehmensbereiche tatsächlich versichert sind.
Bestehender Rechtsschutz?
Wir prüfen Leistungsarten, versicherte Personen, Wartezeiten, Selbstbeteiligung und wichtige Ausschlüsse.