PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG
Unfallversicherung: Finanzielle Unterstützung, wenn ein Unfall dauerhafte Folgen hinterlässt
Ein Unfall kann Umbauten, Hilfsmittel, Unterstützung und langfristige Einschränkungen mit sich bringen. Eine private Unfallversicherung kann dafür eine vereinbarte Kapitalleistung und weitere Leistungen bereitstellen.

WAS GILT ALS UNFALL?
Plötzlich, von außen und unfreiwillig
Der klassische Unfallbegriff beschreibt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die genaue Formulierung und Erweiterungen ergeben sich aus dem Tarif.
Je nach Bedingungen können beispielsweise erhöhte Kraftanstrengung, bestimmte Infektionen, Vergiftungen oder weitere Ereignisse eingeschlossen sein. Krankheiten sind dagegen grundsätzlich kein Unfall.
GESETZLICHER SCHUTZ
Arbeits- und Wegeunfälle
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt versicherte Personen bei Unfällen infolge einer versicherten Tätigkeit sowie auf versicherten Wegen. Private Freizeitaktivitäten fallen grundsätzlich nicht darunter.
- Arbeits- und Ausbildungsunfälle
- bestimmte Wegeunfälle
- medizinische und berufliche Rehabilitation
- gesetzlich definierte Geld- und Unterstützungsleistungen
PRIVATER SCHUTZ
Auch Haushalt und Freizeit
Die private Unfallversicherung kann – nach dem vereinbarten Geltungsbereich – auch Unfälle zu Hause, beim Sport, im Urlaub oder in der Freizeit erfassen.
- vertraglich vereinbarter Unfallbegriff
- Kapitalleistung bei dauerhafter Invalidität
- tarifabhängige Zusatzleistungen
- grundsätzlich unabhängig von der gesetzlichen Leistung
KERN- UND ZUSATZLEISTUNGEN
Welche Leistungen können vereinbart werden?
Die zentrale Leistung ist meist die Invaliditätsleistung. Weitere Bausteine unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
01
Invaliditätsleistung
Einmalige Kapitalzahlung, wenn nach einem versicherten Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung verbleibt.
02
Unfallrente
Monatliche Rente ab einem vertraglich festgelegten Invaliditätsgrad – sofern dieser Baustein vereinbart ist.
03
Sofort- & Akutleistung
Frühzeitige Zahlung bei bestimmten schweren Verletzungen oder festgelegten Verletzungsbildern.
04
Bergung & Kosmetik
Tarifabhängige Kostenübernahme für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie kosmetische Operationen.
05
Assistance
Organisation oder Finanzierung von Hilfe im Haushalt, Reha-Unterstützung und weiteren Services.
06
Todesfallleistung
Vereinbarte Leistung an Bezugsberechtigte, wenn die versicherte Person an den Unfallfolgen verstirbt.
DIE HÖHE DER AUSZAHLUNG
Invaliditätsgrad, Grundsumme und Progression
Die Kapitalleistung hängt insbesondere vom festgestellten Invaliditätsgrad, der vereinbarten Invaliditätssumme und einer möglichen Progression oder Mehrleistung ab.
- Gliedertaxe: ordnet Körperteilen und Sinnesorganen feste Invaliditätswerte zu
- Invaliditätssumme: bildet die finanzielle Grundsumme
- Progression: erhöht die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional
- Mitwirkung: Vorerkrankungen oder Vorschäden können die Leistung nach den Bedingungen beeinflussen

MEHR ALS NUR EINE HOHE PROGRESSION
Darauf kommt es im Tarifvergleich an
Eine sehr hohe Maximalleistung sagt wenig darüber aus, was bei kleineren oder mittleren Invaliditätsgraden tatsächlich gezahlt wird.
01
Grundsumme
Sie sollte auch bei niedrigeren Invaliditätsgraden eine sinnvolle Leistung ermöglichen.
02
Gliedertaxe
Bessere Werte für wichtige Körperteile und Sinne können die Auszahlung deutlich verändern.
03
Unfallbegriff
Erweiterungen, Ausschlüsse und der Umgang mit Eigenbewegungen oder Kraftanstrengung müssen zum Alltag passen.
04
Fristen & Mitwirkung
Melde-, Feststellungs- und Geltendmachungsfristen sowie Regeln zu Vorschäden sollten verständlich geprüft werden.
WAS DIE UNFALLVERSICHERUNG NICHT ERSETZT
Unfallfolgen sind nicht dasselbe wie Einkommensschutz
Die private Unfallversicherung knüpft an einen versicherten Unfall an. Wird jemand durch Krankheit berufsunfähig, besteht daraus normalerweise kein Leistungsanspruch.
- keine allgemeine Absicherung jeder Krankheit
- keine automatische Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
- kein vollständiger Ersatz für BU oder Grundfähigkeit
- keine Leistung ohne erfüllten Unfallbegriff und versicherte Folge
Für wen kann privater Unfallschutz sinnvoll sein?
Besonders geprüft werden sollte er bei erhöhtem Freizeit- oder Berufsrisiko, für Kinder, nicht oder wenig gesetzlich abgesicherte Personen und Menschen, die nach einem Unfall Kapital für Umbauten oder Unterstützung benötigen.
SCHRITT FÜR SCHRITT
So entsteht ein passender Unfallschutz
1
Risiken erfassen
Wir betrachten Beruf, Freizeit, Sport, Familie und bereits vorhandene Absicherungen.
2
Bedarf bestimmen
Umbaukosten, Unterstützung und finanzielle Verpflichtungen bestimmen die sinnvolle Grundsumme.
3
Tarife vergleichen
Wir prüfen Gliedertaxe, Progression, Unfallbegriff, Fristen und Zusatzleistungen.
4
Passend umsetzen
Du entscheidest in Ruhe. Danach begleiten wir Vertrag, Anpassungen und mögliche Leistungsfälle.
HÄUFIGE FRAGEN
Private Unfallversicherung verständlich erklärt
Die wichtigsten Antworten zu Unfallbegriff, Invalidität, Progression und Leistungsgrenzen.
Wann zahlt eine private Unfallversicherung?
Sie zahlt, wenn ein Ereignis den Unfallbegriff des Vertrags erfüllt und eine versicherte Folge eintritt. Die Kernleistung setzt meist eine dauerhafte unfallbedingte Beeinträchtigung voraus. Zusatzleistungen können andere Voraussetzungen haben.
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt insbesondere bei versicherten Arbeits-, Ausbildungs- und Wegeunfällen. Die private Unfallversicherung kann nach ihrem Geltungsbereich zusätzlich Haushalt, Freizeit, Sport und Urlaub erfassen.
Was bedeutet Progression?
Eine Progression erhöht die Kapitalleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Entscheidend bleiben aber auch die Grundsumme, die Gliedertaxe und der konkrete Verlauf der Progressionsstaffel.
Was ist die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ordnet dem Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade zu. Bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird der Wert anteilig bestimmt.
Sind Krankheiten mitversichert?
Krankheiten sind grundsätzlich kein Unfall. Manche Tarife erweitern den Unfallbegriff oder enthalten spezielle Leistungsbausteine. Eine allgemeine Krankheits- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung entsteht dadurch jedoch nicht.
Welche Fristen muss ich nach einem Unfall beachten?
Unfälle sollten unverzüglich gemeldet werden. Für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung einer Invalidität gelten vertragliche Fristen, die sich zwischen Tarifen unterscheiden. Deshalb sollten die Bedingungen sofort geprüft werden.
TRIPLE S FINANZ
Unfallschutz sollte bei kleinen und großen Folgen funktionieren
Wir vergleichen nicht nur die maximale Auszahlung, sondern Grundsumme, Gliedertaxe, Progression und die entscheidenden Bedingungen.
Unverbindlich vergleichen
Wir prüfen deinen privaten Unfallschutz im Zusammenspiel mit BU, Grundfähigkeit und vorhandenen Leistungen.