VOLLMACHTEN & VERFÜGUNGEN
Vollmachten & Verfügungen: selbstbestimmt vorsorgen
Wer soll handeln, wenn Sie selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht entscheiden können? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung schaffen Orientierung für Vertrauenspersonen, Ärzte und Gerichte.

SELBSTBESTIMMUNG VORAUSSCHAUEND REGELN
Welche Vorsorgedokumente gehören zusammen?
Die drei Dokumente verfolgen unterschiedliche Zwecke und können sich sinnvoll ergänzen. Entscheidend sind klare Inhalte, geeignete Vertrauenspersonen und eine sichere Auffindbarkeit im Ernstfall.
01
Vorsorgevollmacht
Ermächtigt eine Vertrauensperson, in festgelegten Bereichen für Sie zu handeln, wenn Sie es selbst nicht können.
02
Patientenverfügung
Hält fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.
03
Betreuungsverfügung
Hält fest, welche Person ein Betreuungsgericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll oder nicht bestellen soll und welche Wünsche bei einer Betreuung zu beachten sind.

VORSORGEVOLLMACHT
Eine Vertrauensperson handlungsfähig machen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie in den festgelegten Bereichen rechtlich vertreten darf. Eine wirksame Vollmacht kann eine gerichtliche Betreuung entbehrlich machen, soweit die bevollmächtigte Person die Angelegenheiten ebenso gut erledigen kann.
Worüber Sie nachdenken sollten
- geeignete und uneingeschränkt vertrauenswürdige Person
- Umfang und Grenzen der Vertretungsmacht
- Ersatzbevollmächtigte für den Verhinderungsfall
- Aufbewahrungsort und Zugriff auf das Original
- besondere Formanforderungen bei einzelnen Geschäften
- regelmäßige Prüfung bei persönlichen Veränderungen
Wichtig: Eine Vollmacht setzt sehr großes Vertrauen voraus. Bei Immobilien, Unternehmen, umfangreichem Vermögen oder besonderen Konstellationen sollte rechtliche beziehungsweise notarielle Beratung eingeholt werden.
PATIENTENVERFÜGUNG
Medizinische Wünsche konkret festhalten
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung legen einwilligungsfähige Volljährige für den Fall späterer Einwilligungsunfähigkeit fest, welchen konkreten medizinischen Maßnahmen sie zustimmen oder welche sie ablehnen. Allgemeine Formulierungen reichen dafür häufig nicht aus.
Wichtige Punkte für eine tragfähige Verfügung
- konkrete medizinische Situationen statt allgemeiner Formulierungen
- persönliche Wertvorstellungen und Behandlungswünsche
- Abstimmung mit Vorsorgebevollmächtigten
- Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt
- Unterschrift, Datum und gut erreichbarer Aufbewahrungsort
- regelmäßige Prüfung und bei Bedarf Aktualisierung
Damit die Patientenverfügung im Ernstfall anwendbar ist, sollten medizinische Situationen und gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen möglichst konkret beschrieben werden. Eine ärztliche Beratung ist sinnvoll; die Verfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.


BETREUUNGSVERFÜGUNG & AUFFINDBARKEIT
Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung festlegen
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht eine Person vorschlagen, die im Bedarfsfall als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, oder bestimmte Personen ausschließen. Außerdem lassen sich Wünsche zur Ausübung der Betreuung festhalten. Anders als bei einer Vorsorgevollmacht erhält die vorgeschlagene Person ihre Befugnisse erst durch die gerichtliche Bestellung.
Das Zentrale Vorsorgeregister kann Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte auf vorhandene Vorsorgeregelungen und Vertrauenspersonen hinweisen. Die Registrierung ersetzt jedoch weder die Errichtung noch die Aufbewahrung der Originaldokumente.
PERSÖNLICH BERATEN
So bringen Sie Ihre persönliche Vorsorge in eine klare Struktur
1
Wünsche und Lebenssituation klären
Sie überlegen, wer im Ernstfall handeln soll und welche persönlichen sowie medizinischen Wünsche wichtig sind.
2
Dokumente sinnvoll zusammenstellen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden in ihrem Zusammenspiel betrachtet.
3
Fachliche Beratung einbeziehen
Für rechtssichere Gestaltung oder medizinische Fragen werden Notar, Rechtsanwalt und Arzt gezielt einbezogen.
HÄUFIGE FRAGEN
Gut zu wissen
Die wichtigsten Antworten zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Zentralem Vorsorgeregister.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson unmittelbar im festgelegten Umfang. Eine Betreuungsverfügung richtet sich dagegen an das Betreuungsgericht: Sie benennt Wünsche für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung angeordnet werden muss. Die vorgeschlagene Person wird erst durch das Gericht zum Betreuer bestellt.
Warum ergänzt eine Patientenverfügung die Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung beschreibt konkrete medizinische Wünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Eine für Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigte Person kann diese Festlegungen gegenüber Ärzten vertreten und dem dokumentierten Willen Geltung verschaffen.
Müssen Vollmacht und Verfügung notariell beurkundet werden?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, aber nicht notariell beurkundet werden. Auch eine Vorsorgevollmacht benötigt nicht in jedem Fall eine notarielle Beurkundung. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, etwa im Zusammenhang mit Immobilien, Unternehmen oder komplexen Vermögensverhältnissen, können jedoch besondere Formanforderungen gelten. Dann sollte rechtlicher beziehungsweise notarieller Rat eingeholt werden.
Werden die Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister gespeichert?
Nein. Im Zentralen Vorsorgeregister werden wesentliche Angaben zur Vorsorgeangelegenheit, gegebenenfalls zu Vertrauenspersonen und zum Aufbewahrungsort registriert. Die eigentliche Urkunde wird dort nicht hinterlegt. Die Registrierung ersetzt deshalb weder die Errichtung noch die sichere Aufbewahrung der Dokumente.
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Wir helfen bei der Orientierung und beim Zusammenspiel mit Ihrer Absicherung. Die rechtssichere Erstellung erfolgt bei Bedarf durch Notar oder Rechtsanwalt; medizinische Fragen gehören in das ärztliche Gespräch.
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