BASISRENTE / RÜRUP-RENTE
Basisrente: Steuerlich geförderte Altersvorsorge mit langfristiger Bindung
Die Basisrente – häufig Rürup-Rente genannt – kann besonders für Selbstständige und Menschen mit höherem zu versteuernden Einkommen interessant sein. Der möglichen Steuerentlastung stehen jedoch klare Einschränkungen gegenüber: Das Kapital bleibt der Altersvorsorge vorbehalten und wird grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt.

DIE GRUNDIDEE
Heute Beiträge steuerlich berücksichtigen – später lebenslange Rente erhalten
Beiträge zu einer zertifizierten Basisrente zählen zur steuerlich begünstigten Basisversorgung. Die Förderung erfolgt nicht über Zulagen, sondern über den möglichen Sonderausgabenabzug. Im Gegenzug ist das angesparte Kapital langfristig gebunden.
01
Beiträge einzahlen
Je nach Vertrag sind laufende Beiträge, flexible Zuzahlungen oder Einmalbeiträge möglich.
02
Steuerlich ansetzen
Beiträge können zusammen mit weiteren Aufwendungen zur Basisversorgung bis zum gesetzlichen Höchstbetrag berücksichtigt werden.
03
Kapital aufbauen
Der Aufbau erfolgt klassisch, fondsgebunden oder über eine Kombination aus Sicherungs- und Kapitalmarktbausteinen.
04
Rente beziehen
Zum vereinbarten Beginn wird grundsätzlich eine lebenslange monatliche Rente gezahlt; ein freies Kapitalwahlrecht besteht nicht.
ZIELGRUPPEN
Für wen eine Basisrente grundsätzlich infrage kommen kann
Nicht Berufsbezeichnung oder Einkommen allein entscheiden. Relevant sind Steuerbelastung, vorhandene Basisversorgung, Liquidität, Anlagehorizont und der Bedarf an lebenslangem Einkommen.
01
Selbstständige & Freiberufler
Besonders relevant, wenn keine ausreichenden Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung oder Versorgungswerk aufgebaut werden.
02
Gut verdienende Angestellte
Möglich, wenn nach den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung noch steuerlicher Spielraum besteht und die starke Bindung gewünscht ist.
03
Unregelmäßiges Einkommen
Flexible Zuzahlungen können in guten Geschäftsjahren interessant sein – sofern Tarif und Liquiditätsplanung dazu passen.
04
Langfristig Planende
Die Lösung setzt voraus, dass das eingezahlte Kapital bis zur Rentenphase nicht für andere Ziele benötigt wird.
STEUERWIRKUNG
Der Sonderausgabenabzug ist ein Vorteil – aber keine zusätzliche Rendite
Seit 2023 können begünstigte Aufwendungen zur Basisversorgung innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags vollständig berücksichtigt werden. Dabei teilen sich gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk und Basisrente denselben Rahmen.
- tatsächliche Entlastung hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab
- bereits bestehende Beiträge reduzieren den verfügbaren Höchstbetrag
- die spätere Rente wird nachgelagert besteuert
- Steuervorteil, Vertragskosten und Rentenleistung gemeinsam betrachten
- jährliche Beiträge und Liquiditätsreserve aufeinander abstimmen
Eine verbindliche steuerliche Beurteilung erfolgt durch Steuerberatung oder Finanzamt.

LANGFRISTIGE BINDUNG
Das Kapital bleibt für die Altersvorsorge reserviert
Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass die Ansprüche grundsätzlich nicht frei verwertet werden können. Eine Basisrente ist deshalb kein Ersatz für Tagesgeld, Notfallreserve oder frei verfügbares Depot.
WICHTIGE FOLGEN
Kein gewöhnliches Sparguthaben
- kein freies Kapitalwahlrecht
- Ansprüche grundsätzlich nicht übertragbar oder beleihbar
- keine freie Veräußerung oder Kapitalisierung
- Kündigung führt regelmäßig nicht zur Kapitalauszahlung
- Beitragsfreistellung kann die spätere Rente deutlich reduzieren
ANLAGEFORMEN
Basisrente ist nicht gleich Basisrente
Steuerliche Regeln bestimmen den Rahmen – Anbieter, Kosten, Anlagekonzept, Garantien und Rentenfaktor bestimmen die konkrete Leistung.
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Klassische Basisrente
Sicherungs- und Garantieelemente stehen im Vordergrund. Garantierte Rente, Überschüsse und Kosten müssen verglichen werden.
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Fondsgebundene Basisrente
Beiträge werden in Fonds oder ETFs investiert. Höhere Kapitalmarktchancen gehen mit Schwankungen und möglichen Verlusten einher.
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Hybridlösung
Garantie- und Fondsbausteine werden kombiniert. Die Aufteilung kann Sicherheit erhöhen, macht den Vertrag aber häufig komplexer.
KOSTEN
Die Steuerersparnis darf hohe Vertragskosten nicht verdecken
- Abschluss- und Vertriebskosten
- laufende Vertrags- und Verwaltungskosten
- Fonds- oder ETF-Kosten
- Kosten für Garantien und Zusatzbausteine
- Effektivkosten des Gesamtvertrags
RENTENFAKTOR
Wie viel Rente entsteht aus dem aufgebauten Kapital?
Bei fondsgebundenen Verträgen übersetzt der Rentenfaktor das vorhandene Kapital in eine monatliche Rente. Entscheidend ist, welcher Faktor garantiert ist und welche Werte nur auf aktuellen Annahmen beruhen.
- garantierte und aktuelle Faktoren unterscheiden
- Rentenbeginn und Verrentungsbedingungen prüfen
- Prognosen nicht mit Garantien verwechseln
TOD & HINTERBLIEBENE
Vererbbarkeit ist deutlich eingeschränkt
Das Vertragsguthaben einer Basisrente gehört grundsätzlich nicht wie ein Depot zum frei vererbbaren Nachlass. Zulässige Hinterbliebenenleistungen müssen bereits im Vertrag passend geregelt sein.
01
Ehe- oder Lebenspartner
Eine Hinterbliebenenrente für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner kann vertraglich eingeschlossen werden.
02
Kinderrente
Für steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder kann je nach Tarif eine zeitlich begrenzte Waisenrente vorgesehen werden.
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Andere Erben
Eine freie Auszahlung des Vertragswerts an beliebige Erben ist mit der Basisrente grundsätzlich nicht vereinbar.

RENTENPHASE
Lebenslanges Einkommen statt Kapitalauszahlung
Die Basisrente ist auf eine lebenslange monatliche Leistung ausgerichtet. Wie hoch diese ausfällt, hängt von Beiträgen, Kosten, Wertentwicklung, Garantien und den Verrentungsbedingungen ab.
- vertraglicher Rentenbeginn und mögliche Verschiebung
- garantierte und nicht garantierte Rentenbestandteile
- Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns
- Kranken- und Pflegeversicherung individuell prüfen
- Hinterbliebenenleistung nur bei entsprechender Vereinbarung
- Kaufkraftverlust durch Inflation berücksichtigen
ALTERNATIVEN VERGLEICHEN
Steuerförderung allein entscheidet nicht
Je nach Ausgangslage können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ein Versorgungswerk, eine ungeförderte Rentenversicherung oder ein frei verfügbares Fonds-/ETF-Depot geeigneter oder ergänzend sinnvoll sein.
- Liquidität und Verfügbarkeit
- lebenslange Rente oder eigener Entnahmeplan
- Kosten und Anlageauswahl
- Hinterbliebenenschutz
- steuerliche Behandlung heute und später
ZUSATZBAUSTEINE
Berufsunfähigkeit nicht automatisch mit der Altersvorsorge verbinden
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann in eine Basisrente integriert werden und unter Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Die Kombination verbindet jedoch zwei langfristige Ziele in einem Vertrag.
- Gesamtkosten transparent aufteilen
- Folgen einer Beitragsreduzierung prüfen
- Leistung und Flexibilität mit getrennten Verträgen vergleichen
STRUKTURIERT ENTSCHEIDEN
So prüfen wir, ob eine Basisrente zu Ihnen passt
1
Versorgung erfassen
Wir nehmen gesetzliche, berufsständische, betriebliche und private Ansprüche sowie vorhandenes Vermögen auf.
2
Steuer & Liquidität prüfen
Wir betrachten den verfügbaren Förderrahmen, die tatsächliche Steuerwirkung und dauerhaft tragbare Beiträge.
3
Tarife vergleichen
Wir prüfen Anlage, Garantien, Effektivkosten, Rentenfaktor, Flexibilität und Hinterbliebenenleistung.
4
Entscheidung dokumentieren
Sie erhalten eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der Lösung und relevanter Alternativen.
HÄUFIGE FRAGEN
Basis-/Rürup-Rente verständlich erklärt
Antworten zu Zielgruppe, Steuerwirkung, Auszahlung, Kündigung, Vererbung und fondsgebundener Anlage.
Für wen ist eine Basis-/Rürup-Rente geeignet?
Sie kann besonders für Selbstständige, Freiberufler und Menschen mit höherer Steuerbelastung infrage kommen. Entscheidend sind jedoch Versorgungslücke, vorhandene Basisversorgung, langfristig verfügbare Beiträge und die Bereitschaft, auf freien Kapitalzugriff zu verzichten.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung?
Beiträge werden zusammen mit weiteren Aufwendungen zur Basisversorgung als Sonderausgaben berücksichtigt. Der tatsächlich nutzbare Betrag und die Steuerwirkung hängen unter anderem von bestehenden Rentenbeiträgen und der persönlichen Steuersituation ab.
Kann ich mir das Kapital auf einmal auszahlen lassen?
Grundsätzlich nein. Die Basisrente ist auf eine lebenslange monatliche Rentenzahlung ausgerichtet. Ein gewöhnliches Kapitalwahlrecht würde den gesetzlichen Voraussetzungen der Basisrente widersprechen.
Kann eine Basisrente gekündigt werden?
Eine Vertragsbeendigung führt regelmäßig nicht zur Auszahlung des angesparten Kapitals. Je nach Vertrag kann die Beitragszahlung reduziert, ausgesetzt oder der Vertrag beitragsfrei fortgeführt werden. Dadurch sinkt die spätere Rente.
Was passiert im Todesfall?
Das Kapital ist grundsätzlich nicht frei vererbbar. Vertraglich können jedoch zulässige Hinterbliebenenrenten für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder berechtigte Kinder vereinbart werden. Diese Regelungen erhöhen häufig die Kosten oder reduzieren die eigene Rente.
Ist eine fondsgebundene Basisrente besser als eine klassische?
Das hängt von Laufzeit, Risikotragfähigkeit, Garantiewunsch, Kosten und Fondsangebot ab. Fondsgebundene Lösungen bieten Kapitalmarktchancen, tragen aber Schwankungs- und Verlustrisiken. Klassische Sicherungselemente können Risiken begrenzen, schränken aber häufig die Renditechancen ein.
TRIPLE S FINANZ
Steuervorteil, Bindung und spätere Rente gemeinsam bewerten
Wir prüfen, ob eine Basisrente zu Ihrer Versorgung und Liquiditätsplanung passt – und vergleichen Kosten, Anlage, Garantien und Alternativen nachvollziehbar.
Welche Unterlagen helfen?
Aktueller Steuerbescheid, Renteninformationen, Daten aus Versorgungswerken, bestehende Vorsorgeverträge und eine realistische Liquiditätsplanung schaffen eine gute Grundlage.